Breitensport

Hier findet ihr umfassende Informationen zu Regatten und Fahrtensegeln.
Regatten
Informationen zu Yardstick, wichtige Details für Motorbootfahrer und Lizenzsystem.
Fahrtensegeln
Wertvolle Infos zum Gastrecht in den Clubs.

Wissenswertes über Regatten

Yardstick Regatten

Motorbootfahrer

Mitzuführende Urkunden: 

– Schiffsführerpatent 

– Zulassungsurkunde des Schiffes 

– Meldeblatt B, C, D oder E (wird vom Wettfahrtleiter ausgehändigt) 

Zulässige Geschwindigkeiten: 

– grundsätzlich max. 50 km/h bei Tag und klarer Sicht 

– bei Engstellen, breiter als 200 m und Nacht max. 25 km/h 

– bei Engstellen, weniger als 200 m, sofern diese nicht gesperrt sind, max. 10 km/h 

In Uferzonen (bis 200 m vom Ufer) und Schutzzonen (z.B. Badeplätze) nur zum An- und Ablegen 10 km/h 

– Zeitgerecht ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass kein gefährlicher Sog- / Wellenschlag entsteht 

Mitzuführende Mindestausrüstung: 

Sofern in den Zulassungspapieren nicht anders festgelegt, sind mitzuführen: 

– Anker mit Kette und/oder Leine 

– Handfeuerlöscher (sofern in den Zulassungspapieren nicht anders vorgeschrieben,
mind. 2 kg 

– Rettungsring mit Schwimmleine 

– Ohnmachtssichere Rettungswesen für jede Person an Bord 

– Erste-Hilfe-Ausrüstung 

– Handruder 

– Festmacherleine 

– Schöpfeimer / Ösfass 

Personenbeförderung: 

Die höchstzulässige Personenanzahl, die das Motorboot aufnehmen darf, ist in den Zulassungspapieren ersichtlich. 

Rechtsquelle: Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 

 

Fahrtensegeln

Das Gastrecht in den Mitgliederclubs des LSV Burgenland am Neusiedler See und am Neufelder See wird wie anhand der folgenden Fragestellungen geregelt: Wer darf bei Yachtclubs anlegen? Gibt es die Möglichkeit für Besucher während eines Urlaubs die Einrichtungen eines Yachtclubs zu nutzen?

Gastrecht

Das Gastrecht in den Mitgliederclubs des LSV Burgenland am Neusiedler See und am Neufelder See wird wie anhand der folgenden Fragestellungen geregelt: Wer darf bei Yachtclubs anlegen? Gibt es die Möglichkeit für Besucher während eines Urlaubs die Einrichtungen eines Yachtclubs zu nutzen? Bei den meisten Yachtclubs gibt es für segelnde Urlaubsgäste die Möglichkeit, die Clubeinrichtungen zu benutzen. Informiere dich bitte vorher beim jeweiligen Yachtclub über die Möglichkeiten und Konditionen. Für Segler, die Ihr Heimatrevier im Burgenland haben, gilt folgende Regelung: Bis auf Widerruf gewähren die Mitgliederclubs des LSV Burgenland den Mitgliedern eines im LSV Burgenland vertretenen Yachtclubs für einen Tag kostenlos das Gastrecht. Längere Liegezeiten (z.B. für Regattaveranstaltungen) müssen separat vereinbart werden. Gästeliegeplätze stehen in einigen Yachtclubs zur Verfügung. Sollte kein Gästeliegeplatz mehr frei sein, darf ein anderer Liegeplatz nur nach Absprache mit dem Hafenmeister (oder dessen Vertreter) belegt werden. Es ist jedem Club freigestellt, Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Interessens- oder Steggemeinschaften, die nicht Mitglied eines im LSV Burgenland vertretenen.
 
Yachtclubs sind, das Gastrecht zu verwehren. Doch auch hier gilt die alte Regel:
„Wie man in den Wald hineinruft, so schallts auch heraus.“ Sprich einfach ein anwesendes Mitglied an und erkläre, was du vorhast und frage, ob ihr willkommen seid. Die Anlagen (Stege, Clubhaus, Kantine, Dusche, WC, etc.) des gastgebenden Yachtclubs sind pfleglich zu behandeln. Clubeigene Gegenstände (z.B.
Clubschlüssel), die leihweise überlassen werden, und offene Konsumationsrechnungen sind, spätestens vor Verlassen des Clubgeländes, zu retournieren bzw. zu begleichen. Um die Mitgliedschaft eines im LSV Burgenland vertretenen Yachtclubs zum Ausdruck zu bringen, ist unbedingt der Clubstander am Schiff zu führen und die Mitgliedschaft des Schiffsführers mit der OeSV-Mitgliedskarte zu dokumentieren. Die aktuelle OeSV-Mitgliedskarte ist unbedingt mitzuführen und, auf Verlangen, vorzuweisen.

Gemeinsam erstellt in der Präsidiumssitzung vom 12. Juli 2007

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