Breitensport
Hier findet ihr umfassende Informationen zu Regatten und Fahrtensegeln.
Regatten
Informationen zu Yardstick, wichtige Details für Motorbootfahrer und Lizenzsystem.
Fahrtensegeln
Wertvolle Infos zum Gastrecht in den Clubs.
Wissenswertes über Regatten
Yardstick Regatten
Starten alle Boote zur gleichen Zeit, wird die Platzierung am Ende mithilfe der Yardstickzahlen ermittelt. Eine Alternative dazu ist der Känguru-Start.
Motorbootfahrer
Mitzuführende Urkunden:
– Schiffsführerpatent
– Zulassungsurkunde des Schiffes
– Meldeblatt B, C, D oder E (wird vom Wettfahrtleiter ausgehändigt)
Zulässige Geschwindigkeiten:
– grundsätzlich max. 50 km/h bei Tag und klarer Sicht
– bei Engstellen, breiter als 200 m und Nacht max. 25 km/h
– bei Engstellen, weniger als 200 m, sofern diese nicht gesperrt sind, max. 10 km/h
In Uferzonen (bis 200 m vom Ufer) und Schutzzonen (z.B. Badeplätze) nur zum An- und Ablegen 10 km/h
– Zeitgerecht ist die Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass kein gefährlicher Sog- / Wellenschlag entsteht
Mitzuführende Mindestausrüstung:
Sofern in den Zulassungspapieren nicht anders festgelegt, sind mitzuführen:
– Anker mit Kette und/oder Leine
– Handfeuerlöscher (sofern in den Zulassungspapieren nicht anders vorgeschrieben,
mind. 2 kg
– Rettungsring mit Schwimmleine
– Ohnmachtssichere Rettungswesen für jede Person an Bord
– Erste-Hilfe-Ausrüstung
– Handruder
– Festmacherleine
– Schöpfeimer / Ösfass
Personenbeförderung:
Die höchstzulässige Personenanzahl, die das Motorboot aufnehmen darf, ist in den Zulassungspapieren ersichtlich.
Rechtsquelle: Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013
Fahrtensegeln
Das Gastrecht in den Mitgliederclubs des LSV Burgenland am Neusiedler See und am Neufelder See wird wie anhand der folgenden Fragestellungen geregelt: Wer darf bei Yachtclubs anlegen? Gibt es die Möglichkeit für Besucher während eines Urlaubs die Einrichtungen eines Yachtclubs zu nutzen?
Gastrecht
„Wie man in den Wald hineinruft, so schallts auch heraus.“ Sprich einfach ein anwesendes Mitglied an und erkläre, was du vorhast und frage, ob ihr willkommen seid. Die Anlagen (Stege, Clubhaus, Kantine, Dusche, WC, etc.) des gastgebenden Yachtclubs sind pfleglich zu behandeln. Clubeigene Gegenstände (z.B.
Clubschlüssel), die leihweise überlassen werden, und offene Konsumationsrechnungen sind, spätestens vor Verlassen des Clubgeländes, zu retournieren bzw. zu begleichen. Um die Mitgliedschaft eines im LSV Burgenland vertretenen Yachtclubs zum Ausdruck zu bringen, ist unbedingt der Clubstander am Schiff zu führen und die Mitgliedschaft des Schiffsführers mit der OeSV-Mitgliedskarte zu dokumentieren. Die aktuelle OeSV-Mitgliedskarte ist unbedingt mitzuführen und, auf Verlangen, vorzuweisen.
Gemeinsam erstellt in der Präsidiumssitzung vom 12. Juli 2007